The STUDIA UNIVERSITATIS BABEŞ-BOLYAI issue article summary

The summary of the selected article appears at the bottom of the page. In order to get back to the contents of the issue this article belongs to you have to access the link from the title. In order to see all the articles of the archive which have as author/co-author one of the authors mentioned below, you have to access the link from the author's name.

 
       
         
    STUDIA IURISPRUDENTIA - Issue no. 1 / 2005  
         
  Article:   ABOUT PUNISHMENT STATE AND PENAL LAW TO IMMANUEL KANT. A PLEA FOR KANT AND CONTRARY TO LEGEND “ABSOLUTE JUSTICE”.

Authors:  TUDOR AVRIGEANU.
 
       
         
  Abstract:  Zu Immanuel Kants Lehre von Strafe und Strafrecht im Staat.Ein Plädoyer fϋr Kant und gegen die Legende von der “absoluten Gerechtigkeit .Kants und Hegels Lehren von der staatlichen Strafe werden immer noch in der Strafrechtsliteratur entsprechend einer weit herrschenden Meinung als „absolute Theorien” dargestellt und abgelehnt, wobei das kantische Strafdenken als paradigmatisch für die Forderung einer Verwirklichung der “absoluten Gerechtigkeit” auf Erden durch den Staat mittels Zufügung von Leid einem Täter wegen seiner bösen Tat erscheint. Diese Meinung basiert lediglich auf wenigen Kant-Stellen, die aus dem systematischen und höchst interpretationsbedürftigen Kontext der kantischen Moral- und Rechtsphilosophie ohne weiteres herausgenommen werden; sie steht in einem grundsätzlichen Gegensatz sowohl mit Kants Absicht als auch mit Kants geschriebenem Wort und ist dringend zu verabschieden. Für ein freiheitliches Strafrecht und auch für eine Strafrechtsdogmatik, die aus der Freiheit des Einzelnen heraus begründet werden und sich gerade im Dienst an diese Freiheit (und nicht an staatliche und gesellschaftliche Mächte) verstehen, hat Kants Strafrechtsphilosophie unserer Zeit noch viel anzubieten, was nicht zuletzt in manchen osteuropäischen Ansätzen zur Verabschiedung vom Strafrechtsdenken einer freiheitsfeindlichen Ideologie sichtbar wurde.  
         
     
         
         
      Back to previous page